für Werbe-, Medien-, Content- und Kooperationsleistungen der oeding magazin GmbH
Stand: 8. Oktober 2026
A Allgemeine Bestimmungen
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Werbe-, Medien-, Content-, Gestaltungs- und Kooperationsleistungen der oeding magazin GmbH, Erzberg 45, 38126 Braunschweig, insbesondere in dem Magazin SUBWAY, auf Subway.de, in zugehörigen digitalen Angeboten und auf den von der oeding magazin GmbH genutzten Social-Media-Kanälen.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die oeding magazin GmbH ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
1.4 Für den konkreten Auftrag gelten in folgender Rangfolge: individuelle Vereinbarungen und Auftragsbestätigung, Angebot oder Bestellschein, einschlägige Mediadaten und technische Spezifikationen sowie diese AGB.
2 Begriffe
2.1 Auftraggeber ist der Vertragspartner der oeding magazin GmbH. Werbungtreibender ist das Unternehmen oder die Organisation, für die geworben wird. Sind Auftraggeber und Werbungtreibender nicht identisch, hat der Auftraggeber seine Vertretungsbefugnis auf Verlangen nachzuweisen.
2.2 Werbemittel sind insbesondere Printanzeigen, Beilagen, Beihefter, Banner, native Werbeformate, Advertorials, Bilder, Texte, Audio- und Videoinhalte, Social-Media-Beiträge, Verlinkungen und sonstige kommerzielle Kommunikationsmittel.
2.3 Crossmediale Leistungen verbinden mindestens zwei Medien oder Kanäle, etwa das Printmagazin SUBWAY, Subway.de, den Newsletter oder den Instagram-Kanal @subway_magazin auf Instagram (öffnet in neuem Tab). Kooperationen können zusätzlich redaktionell gestaltete Inhalte, Veranstaltungen, Gewinnspiele oder Sach- und Dienstleistungen des Partners umfassen.
3 Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote der oeding magazin GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
3.2 Mündliche Absprachen und Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform bestätigt werden. Gesetzliche Vorrangregeln für Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
3.3 Platzierungen, Erscheinungstermine, Reichweiten, Abrufzahlen, Exklusivität oder sonstige Leistungsmerkmale sind nur verbindlich, wenn sie im Auftrag ausdrücklich zugesagt sind.
4 Leistungsumfang und redaktionelle Unabhängigkeit
4.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag. Redaktionelle Berichterstattung ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Die oeding magazin GmbH behält die redaktionelle und gestalterische Hoheit über ihre Medien. Ein Anspruch auf eine bestimmte redaktionelle Bewertung, Formulierung, Platzierung oder Einbindung in nicht beauftragte redaktionelle Inhalte besteht nicht.
4.3 Soweit keine feste Platzierung vereinbart ist, bestimmt die oeding magazin GmbH die Platzierung nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Geringfügige technisch oder redaktionell erforderliche Umplatzierungen sind zulässig, wenn sie die Werbewirkung nicht wesentlich beeinträchtigen.
4.4 Die oeding magazin GmbH darf geeignete Dienstleister und verbundene Unternehmen zur Leistungserbringung einsetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
5 Mitwirkung des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Werbemittel, Freigaben, Zugänge und Informationen vollständig, richtig, in vereinbarter technischer Qualität und fristgerecht bereit. Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
5.2 Der Auftraggeber prüft Korrekturabzüge, Vorschauen und Freigabeversionen insbesondere auf Inhalt, Preise, Termine, Namen, Kontaktdaten, Links, Bildzuordnung und rechtliche Zulässigkeit. Freigaben sind in Textform zu erteilen.
5.3 Verzögert sich die Leistung wegen verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Ist eine Verschiebung wegen eines festen Erscheinungs- oder Kampagnentermins nicht möglich, darf die oeding magazin GmbH die Veröffentlichung auslassen oder auf einen verfügbaren Ersatztermin verschieben. Vereinbarte Vergütungsansprüche bleiben bestehen, soweit die oeding magazin GmbH leistungsbereit war und sich ersparte Aufwendungen anrechnen lässt.
5.4 Zusätzlicher Aufwand aufgrund nachträglicher Änderungen, fehlerhafter Unterlagen oder zusätzlicher Korrekturschleifen kann nach vorherigem Hinweis und den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnet werden.
6 Zulässigkeit von Inhalten und Ablehnungsrecht
6.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass Werbemittel, Aussagen, Angebote, verlinkte Zielseiten und bereitgestellte Daten den geltenden Gesetzen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Jugend- und Verbraucherschutzrecht sowie branchenspezifische Werberegeln.
6.2 Die oeding magazin GmbH darf Aufträge oder einzelne Inhalte aus sachlichem Grund ablehnen, sperren, entfernen oder unterbrechen, insbesondere bei Rechtsverstößen, behördlichen oder gerichtlichen Beanstandungen, fehlenden Pflichtangaben, technischen Risiken, Täuschungsgefahr, Verstößen gegen Plattformregeln oder Unzumutbarkeit für das jeweilige Medium. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert, soweit rechtlich zulässig und praktisch möglich.
6.3 Die oeding magazin GmbH ist nicht verpflichtet, Werbemittel umfassend rechtlich zu prüfen. Erkennt sie mögliche Risiken, darf sie eine Anpassung oder einen geeigneten Nachweis verlangen. Eine Freigabe durch die oeding magazin GmbH entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung.
7 Kennzeichnung kommerzieller Inhalte
7.1 Werbung und sonstige kommerzielle Kommunikation werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen klar als solche kenntlich gemacht und vom redaktionellen Inhalt getrennt. Die oeding magazin GmbH entscheidet über die konkrete, rechtlich erforderliche Kennzeichnung, etwa als „Anzeige“, „Werbung“, „Advertorial“ oder „Bezahlte Partnerschaft“.
7.2 Der Auftraggeber darf Kennzeichnungen nicht entfernen, verdecken oder deren Wirkung beeinträchtigen. Er stellt die Identität des Werbungtreibenden und erforderliche Pflichtinformationen rechtzeitig bereit.
8 Preise Rechnungen und Zahlung
8.1 Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und vereinbarter Fremd-, Reise-, Produktions- oder Mediakosten.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Die oeding magazin GmbH darf bei Neukunden, größeren Produktionsvorleistungen, begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsverzug Voraus- oder Abschlagszahlungen verlangen.
8.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Rechtsfolgen. Die oeding magazin GmbH darf weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, sofern dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
8.4 Rabatte, Paketpreise und Mengenstaffeln setzen die vollständige Abnahme innerhalb des vereinbarten Zeitraums voraus. Wird die vereinbarte Abnahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen unterschritten, darf die oeding magazin GmbH den Unterschied zu dem für die tatsächliche Abnahme geltenden Preis nachberechnen.
8.5 Crossmedia- und Jobs-Pakete sowie ausdrücklich als Sonderpreise oder Sonderaktionen ausgewiesene Angebote sind nicht weiter rabattierbar. Eine Agenturprovision wird nur nach Maßgabe der jeweils einbezogenen Mediadaten gewährt; auf Pakete, Sonderpreislisten und Sonderaktionen wird keine Agenturprovision gewährt.
9 Stornierung Verschiebung und Kündigung
9.1 Der Auftraggeber kann einen Auftrag nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Textform stornieren. Die Folgen der Stornierung richten sich nach Ziffer 9.2. Eine Verschiebung bedarf der Zustimmung der oeding magazin GmbH in Textform.
9.2 Bis zu den nachfolgend genannten Terminen ist eine Stornierung ohne Ausfallvergütung möglich. Nach diesen Terminen kann die oeding magazin GmbH eine pauschalierte Ausfallvergütung bezogen auf den stornierten Netto-Auftragswert verlangen: a) Anzeigen und Advertorials im Heft: bis zum Anzeigen- und Druckunterlagenschluss der betreffenden Ausgabe ohne Ausfallvergütung, danach 100 Prozent; b) Beilagen, Beikleber, Beihefter, Einleger und Sonderveröffentlichungen: bis vier Wochen vor dem Anzeigen- und Druckunterlagenschluss ohne Ausfallvergütung, danach bis zum Anzeigen- und Druckunterlagenschluss 50 Prozent, danach 100 Prozent; c) Online-Werbemittel und Sponsorings: bis zehn Werktage vor dem vereinbarten Start ohne Ausfallvergütung, danach 50 Prozent und ab dem vereinbarten Start 100 Prozent des auf die Mindestlaufzeit entfallenden Entgelts; d) Social-Media-Leistungen: bis fünf Werktage vor der vereinbarten Veröffentlichung ohne Ausfallvergütung, danach 50 Prozent; bei Reels ab dem vereinbarten Drehtermin 100 Prozent. Bereits erbrachte Gestaltungs-, Kreativ-, Produktions- und Fremdleistungen werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht bereits im stornierten Netto-Auftragswert enthalten sind. Bei Paketen gilt die Regelung für jeden Bestandteil; der Paketpreis wird nach Ziffer 29.3 aufgeteilt.
9.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die oeding magazin GmbH kann einen höheren konkret entstandenen Schaden nachweisen. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertungsmöglichkeiten werden angerechnet.
9.4 Dauerschuldverhältnisse ohne feste Laufzeit können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10 Rechte an Materialien und Arbeitsergebnissen
10.1 Der Auftraggeber räumt der oeding magazin GmbH an den bereitgestellten Materialien die für den Auftrag erforderlichen einfachen, räumlich erforderlichen und zeitlich auf Vertragsdurchführung, eine vereinbarte Archivierung, Dokumentation und gesetzliche Aufbewahrung begrenzten Nutzungsrechte ein. Die Rechte umfassen die vereinbarte Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, technische Anpassung und kanalgerechte Bearbeitung.
10.2 Der Auftraggeber versichert, über sämtliche erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen, insbesondere an Texten, Bildern, Musik, Videos, Marken, Namen und Abbildungen von Personen. Dies gilt auch für mit KI-Systemen erzeugte oder bearbeitete Materialien.
10.3 An von der oeding magazin GmbH erstellten Konzepten, Texten, Gestaltungen, Fotos, Videos, Anzeigen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben alle Rechte, soweit im Auftrag keine Nutzungsrechte eingeräumt werden. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte für Zweck, Medien, Gebiet und Dauer des Auftrags. Offene Produktionsdateien und Rohdaten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
10.4 Die oeding magazin GmbH darf veröffentlichte Arbeiten nur mit Zustimmung des Auftraggebers oder auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung als Referenz verwenden, soweit keine berechtigten Interessen oder Vertraulichkeitspflichten entgegenstehen.
11 Ansprüche Dritter
11.1 Wird die oeding magazin GmbH wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verstoßes gegen Ziffer 6 oder 10 von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber sie von berechtigten Ansprüchen sowie angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Die oeding magazin GmbH informiert den Auftraggeber unverzüglich und stimmt wesentliche Verteidigungs- und Vergleichsmaßnahmen mit ihm ab, soweit dies zumutbar ist.
11.2 Die Freistellung gilt nicht, soweit die oeding magazin GmbH den Anspruch selbst zu vertreten hat.
12 Leistungsstörungen und höhere Gewalt
12.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, erhebliche Energie- oder Netzausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Ausfälle von Plattformen oder Transportwegen, verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
12.2 Dauert die Störung länger als 30 Tage an oder wird der Vertragszweck endgültig vereitelt, kann jede Partei den noch nicht erbrachten Teil des Auftrags kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Ziffer 14.
13 Mängel und Beanstandungen
13.1 Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich. Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen in Textform und nachvollziehbar zu beanstanden. Die Frist beginnt bei Printleistungen mit dem Erscheinen der Ausgabe, bei Online-Werbemitteln mit Zugang des vereinbarten Reportings oder, wenn kein Reporting vereinbart ist, mit dem Ende der Kampagne und bei Social-Media-Leistungen mit der Veröffentlichung. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen nach ihrer Entdeckung zu beanstanden. § 377 HGB bleibt unberührt, soweit anwendbar.
13.2 Bei einem von der oeding magazin GmbH zu vertretenden wesentlichen Mangel leistet sie nach eigener Wahl durch Berichtigung, Ersatzveröffentlichung, Verlängerung der Schaltung oder angemessene Minderung nach. Die gewählte Nacherfüllung muss für den Auftraggeber zumutbar und zur Erreichung des Vertragszwecks geeignet sein.
13.3 Ansprüche entfallen, soweit der Mangel auf freigegebenen Inhalten, fehlerhaften Vorlagen, ungeeigneten technischen Daten, nachträglichen Änderungen des Auftraggebers oder Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs der oeding magazin GmbH beruht.
14 Haftung
14.1 Die oeding magazin GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen der oeding magazin GmbH.
15 Datenschutz und Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung jeweils nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Erfordert eine Leistung eine Auftragsverarbeitung oder eine andere besondere datenschutzrechtliche Vereinbarung, wird diese vor Beginn der betreffenden Verarbeitung gesondert geschlossen.
15.2 Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Braunschweig ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
16.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
B Besondere Bestimmungen für Printanzeigen und Beilagen
17 Anzeigenaufträge und Abruf
17.1 Ein Printanzeigenauftrag betrifft die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder sonstiger Werbeformen in der vereinbarten Druckschrift. Mehrfach- oder Rahmenaufträge sind innerhalb des im Auftrag bestimmten Zeitraums abzurufen.
17.2 Ist kein Abrufzeitraum bestimmt, sind die vereinbarten Schaltungen innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss abzurufen. Nicht rechtzeitig abgerufene Leistungen können nach Ablauf der Frist berechnet werden, soweit die oeding magazin GmbH leistungsbereit war und sich ersparte Aufwendungen anrechnen lässt.
18 Termine Platzierung und Beilagen
18.1 Anzeigen- und Druckunterlagenschlüsse sowie Erscheinungstermine ergeben sich aus dem Auftrag oder den jeweils einbezogenen Mediadaten. Die in den Mediadaten genannten Termine sind Planungstermine; verbindlich sind die Termine der Auftragsbestätigung. Fällt ein Anzeigen- oder Druckunterlagenschluss auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der vorhergehende Werktag. Redaktionelle Themen können sich ändern; ein bestimmtes redaktionelles Umfeld ist nur bei ausdrücklicher Zusage geschuldet. Festplatzierungen gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung.
18.2 Beilagen, Beihefter und Sonderwerbeformen werden erst nach Vorlage und Freigabe eines Musters verbindlich angenommen. Die oeding magazin GmbH darf Materialien ablehnen, die technisch ungeeignet sind, Fremdwerbung enthalten oder den Eindruck eines redaktionellen Bestandteils erwecken.
18.3 SUBWAY erscheint nach den Mediadaten zehnmal jährlich; Juli und August sowie Dezember und Januar werden jeweils als Doppelausgabe veröffentlicht. Eine Doppelausgabe gilt als eine Ausgabe und liegt planmäßig zwei Monate aus.
19 Druckunterlagen Korrekturen und Druckqualität
19.1 Der Auftraggeber liefert druckfähige Daten nach den technischen Spezifikationen. Die oeding magazin GmbH gewährleistet die für den Titel übliche Druckqualität im Rahmen der Eigenschaften des Druckverfahrens, des Papiers und der gelieferten Vorlagen.
19.2 Geringfügige, technisch unvermeidbare Farb-, Schnitt-, Passer- oder Tonwertabweichungen stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für Unterschiede zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Druck, soweit sie branchenüblich und nicht wesentlich sind.
19.3 Probeabzüge werden nur auf Vereinbarung bereitgestellt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die freigegebene Fassung. Änderungen nach Freigabe werden nur berücksichtigt, soweit der Produktionsstand dies zulässt, und können Mehrkosten verursachen.
19.4 Bei einer beauftragten Anzeigengestaltung ist eine gebündelte Korrekturschleife im Preis enthalten. Weitere Korrekturen werden mit 75 Euro je Stunde berechnet, soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
20 Auflage Verteilung und Beleg
20.1 Angaben zu Auflage, Verbreitungsgebiet und Auslagestellen beschreiben die planmäßige Verbreitung. Eine lückenlose Verfügbarkeit an jedem Auslageort oder der tatsächliche Kontakt jedes einzelnen Exemplars mit einer bestimmten Person wird nicht geschuldet.
20.2 Ein Minderungsanspruch wegen Auflagenabweichung besteht nur, wenn die Druckauflage einer Ausgabe die im Auftrag oder in den einbezogenen Mediadaten genannte Druckauflage um mehr als 20 Prozent unterschreitet. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis der Unterschreitung zur genannten Druckauflage. Eine Doppelausgabe gilt als eine Ausgabe.
20.3 Auf Wunsch stellt die oeding magazin GmbH ein Belegexemplar, einen Nachweis der Druckauflage der betreffenden Ausgabe, einen Seitennachweis oder eine Veröffentlichungsbestätigung zur Verfügung, soweit dies verfügbar und mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
C Besondere Bestimmungen für Onlinewerbung
21 Werbeformen und Abrechnungsmodelle
21.1 Onlinewerbung kann insbesondere als Banner, Festplatzierung, Top-Event, Partnerbeitrag, Newsletter-Präsentation, Verlinkung oder Sponsoring gebucht werden. Soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Festpreise für das vereinbarte Format, die Laufzeit oder die Veröffentlichung.
21.2 Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet die oeding magazin GmbH keine bestimmte Zahl von Seitenaufrufen, Sichtkontakten, Klicks, Leads, Verkäufen, Bewerbungen oder sonstigen Erfolgen.
21.3 Soweit die Mediadaten oder der Auftrag ein Reporting vorsehen, ist für Online-Werbung die Website-Statistik von Subway.de maßgeblich. Technisch bedingte Messabweichungen und Unterschiede zu anderen Messsystemen sind möglich.
22 Anlieferung Platzierung und Laufzeit
22.1 Der Auftraggeber liefert Online-Werbemittel fristgerecht in den vereinbarten Formaten. Aktive Inhalte, Skripte, Cookies, Pixel oder sonstige Trackingtechnologien dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der oeding magazin GmbH und nach datenschutzrechtlicher Freigabe eingesetzt werden.
22.2 Die oeding magazin GmbH darf Werbemittel technisch an Endgeräte und Darstellungsformate anpassen, sofern Aussage und Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert werden.
22.3 Banner der in den Mediadaten bezeichneten Werbeplätze A bis E haben eine Mindestlaufzeit von vier Wochen. Der Start erfolgt bis zu fünf Tage nach vollständiger Anlieferung der Werbemittel, soweit kein bestimmter späterer Termin vereinbart ist.
22.4 Verspätete oder unvollständige Anlieferung verkürzt den Schaltzeitraum, soweit eine Verschiebung nicht vereinbart wird. Die technischen Anforderungen, insbesondere Dateiformate, Farbraum, Dateigröße und Ziel-URL, ergeben sich aus den jeweils einbezogenen Mediadaten.
23 Verfügbarkeit und technische Störungen
23.1 Die oeding magazin GmbH hält ihre Onlineangebote im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren verfügbar. Kurzzeitige Unterbrechungen wegen Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen, Hosting, Plattformen oder Diensten Dritter sind möglich.
23.2 Bei einer von der oeding magazin GmbH zu vertretenden wesentlichen Unterschreitung der vereinbarten Schaltzeit oder Leistung wird die Schaltung nach Wahl der oeding magazin GmbH verlängert, nachgeholt oder anteilig gutgeschrieben. Ein Anspruch besteht nicht bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen.
23.3 Die oeding magazin GmbH haftet nicht für die dauerhafte Erreichbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit verlinkter Zielseiten des Auftraggebers. Sie darf Verlinkungen bei Sicherheitsrisiken, Rechtsverstößen oder Funktionsstörungen deaktivieren.
24 Reporting
24.1 Ein Reporting ist geschuldet, wenn und soweit es im Auftrag oder in den einbezogenen Mediadaten für das gebuchte Produkt vorgesehen ist. Umfang, Messzeitraum und Kennzahlen ergeben sich aus diesen Unterlagen.
24.2 Bei Online-Bannern umfasst das Reporting nach Kampagnenende die Einblendungen und Klicks. Bei Recruiting-Leistungen umfasst ein vorgesehenes Reporting die Aufrufe und Bewerbungsklicks, wenn dies über die Seite des Auftragsgebers messbar ist. Maßgeblich ist die Website-Statistik von Subway.de; Abweichungen zwischen Messsystemen sind möglich.
D Advertorials Unternehmensporträts und redaktionell gestaltete Werbung
25 Erstellung Freigabe und Kennzeichnung
25.1 Advertorials und vergleichbare Beiträge sind bezahlte kommerzielle Inhalte in redaktioneller Gestaltung. Sie werden eindeutig als Werbung gekennzeichnet. Ein Anspruch auf Veröffentlichung ohne oder mit einer bestimmten Kennzeichnung besteht nicht.
25.2 Der Auftraggeber liefert richtige, vollständige und belegbare Tatsachenangaben. Er prüft vor Freigabe insbesondere Aussagen zu Produkten, Preisen, Nachhaltigkeit, Gesundheit, Beschäftigung, Veranstaltungen und Verfügbarkeiten.
25.3 Die oeding magazin GmbH darf Inhalte redaktionell und gestalterisch bearbeiten, kürzen und an das jeweilige Medium anpassen, ohne den Aussagekern zu verändern. Wesentliche inhaltliche Änderungen werden dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt.
25.4 Eine gebündelte Korrekturschleife ist im Preis enthalten. Weitere Korrekturen und zusätzliche Leistungen werden mit 75 Euro je Stunde berechnet, soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Freigaben erfolgen in Textform; für die freigegebene Fassung ist der Auftraggeber verantwortlich.
26 Weiterverwendung
26.1 Eine Übernahme von durch die oeding magazin GmbH erstellten Advertorials, Fotos, Videos oder Gestaltungen auf eigene Kanäle des Auftraggebers ist nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang zulässig. Die bloße Beauftragung der Veröffentlichung umfasst keine Herausgabe offener Dateien und keine unbeschränkte Mehrfachnutzung.
E Social Media Leistungen
27 Plattformabhängige Leistungen
27.1 Social-Media-Leistungen werden auf den im Auftrag benannten Konten und Plattformen erbracht. Es gelten zusätzlich die technischen und inhaltlichen Regeln der jeweiligen Plattformbetreiber.
27.2 Die oeding magazin GmbH schuldet keine bestimmte organische Reichweite, Interaktion, Followerentwicklung oder algorithmische Ausspielung, sofern keine messbare Leistung ausdrücklich vereinbart ist.
27.3 Sperrungen, Löschungen, Funktionsänderungen, Reichweiteneinschränkungen oder Ausfälle einer Plattform, die die oeding magazin GmbH nicht zu vertreten hat, stellen keinen Mangel dar. Soweit möglich und zumutbar, bietet die oeding magazin GmbH eine gleichwertige Ersatzleistung oder zeitliche Verschiebung an.
27.4 Auf @subway_magazin auf Instagram (öffnet in neuem Tab) bleiben Feed-Posts und Reels mindestens sechs Monate im Profil. Stories sind 24 Stunden verfügbar; bei einem Story-Paket bleiben sie 30 Tage im Highlight. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
27.5 Soweit die Mediadaten für das gebuchte Instagram-Produkt ein Reporting vorsehen, erhält der Auftraggeber sieben Tage nach Veröffentlichung die Statistik des jeweiligen Beitrags mit den dort vorgesehenen Kennzahlen, insbesondere Reichweite, Interaktionen und Klicks auf den Link-Sticker. Maßgeblich ist die Instagram-Statistik des Beitrags.
27.6 Der Vorlauf beträgt fünf Werktage, für Reels zehn Werktage. Die Materialanforderungen ergeben sich aus den jeweils einbezogenen Mediadaten. Eine gebündelte Korrekturschleife ist enthalten; weitere Korrekturen werden mit 75 Euro je Stunde berechnet.
28 Bezahlte Reichweite und Community Reaktionen
28.1 Die Veröffentlichung auf @subway_magazin auf Instagram (öffnet in neuem Tab) erfolgt ohne bezahltes Mediabudget. Bezahlte Ausspielung oder ein Mediabudget sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
28.2 Reaktionen, Kommentare oder Beiträge Dritter sind nicht von der oeding magazin GmbH beherrschbar. Die oeding magazin GmbH darf Beiträge im Rahmen ihrer Moderationsregeln und der gesetzlichen Vorgaben ausblenden, löschen oder melden; eine lückenlose Vorabkontrolle wird nicht geschuldet.
F Crossmediale Pakete
29 Zusammengesetzte Leistungen
29.1 Bei crossmedialen Paketen bilden die im Auftrag genannten Einzelleistungen gemeinsam das Leistungspaket. Soweit eine Teilleistung ausfällt, wird zunächst eine wirtschaftlich vergleichbare Ersatzleistung angeboten, sofern dies möglich und für den Auftraggeber zumutbar ist.
29.2 Ein Mangel oder Ausfall einer Teilleistung berechtigt nur dann zur Beendigung des gesamten Pakets, wenn der Vertragszweck des Gesamtpakets wesentlich verfehlt wird. Im Übrigen beschränken sich Ansprüche auf die betroffene Teilleistung.
29.3 Für die Beurteilung von Minderungen und Stornierungen wird der Paketpreis anhand der im Angebot oder in den Mediadaten ausgewiesenen Einzelwerte aufgeteilt. Crossmedia- und Jobs-Pakete sowie ausdrücklich als Sonderpreise ausgewiesene Pakete sind nicht weiter rabattierbar.
G Kooperationen und Gewinnspiele
30 Kooperationsleistungen
30.1 Art, Beiträge, Gegenleistungen, Laufzeit, Exklusivität und Kennzeichnung einer Kooperation werden im jeweiligen Auftrag festgelegt. Sach- oder Tauschleistungen werden mit ihrem vereinbarten Nettowert dokumentiert.
30.2 Jede Partei erfüllt die ihr zugewiesenen gesetzlichen Informations-, Steuer-, Rechte- und Datenschutzpflichten. Gemeinsame öffentliche Aussagen und Logos bedürfen der vorherigen Abstimmung.
31 Gewinnspiele und Preise
31.1 Für Gewinnspiele und Verlosungen gelten zwischen der oeding magazin GmbH und dem Kooperationspartner gesondert festzulegende Gewinnspielbedingungen. Gegenüber den Teilnehmenden gelten eigene, leicht zugängliche Teilnahmebedingungen und gesonderte Datenschutzinformationen. Veranstalter, Laufzeit und Teilnahmevoraussetzungen werden für die jeweilige Aktion festgelegt.
31.2 Der Kooperationspartner stellt die vereinbarten Gewinne rechtzeitig bereit und trägt den Versand oder die Übergabe. Er gewährleistet, dass die Gewinne rechtlich verkehrsfähig sind und der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
31.3 Gewinnspiele mit Werbecharakter werden klar als solche kenntlich gemacht. Plattformvorgaben und gesetzliche Informationspflichten sind einzuhalten.
H Politische Werbung
32 Anwendungsbereich und Erklärung des Auftraggebers
32.1 Für politische Werbung und politische Werbedienstleistungen gelten ergänzend die Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 in ihrer jeweils geltenden Fassung. Zwingende nationale Vorschriften bleiben unberührt.
32.2 Der Auftraggeber erklärt vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß, ob die beauftragte Leistung eine politische Werbedienstleistung im Sinne von Artikel 3 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2024/900 ist. Handelt er im Namen eines Sponsors, benennt er den Sponsor und weist seine Berechtigung zur Beauftragung auf Verlangen nach. Auftraggeber und Sponsor können unterschiedliche Personen sein.
32.3 Bei politischer Werbung im Zusammenhang mit einer Wahl oder einem Referendum, die in den letzten drei Monaten davor veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll, gibt der Auftraggeber außerdem die nach Artikel 7 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/900 erforderliche Erklärung zur Berechtigung des Sponsors ab. Strengere nationale Vorschriften bleiben unberührt.
32.4 Der Auftraggeber berichtigt eine unrichtige oder unvollständige Erklärung und teilt Änderungen unverzüglich mit. Ist eine Erklärung offensichtlich fehlerhaft, darf die oeding magazin GmbH eine Berichtigung und geeignete Nachweise verlangen. Bis zur Klärung besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung.
33 Pflichtangaben des Auftraggebers
33.1 Der Auftraggeber stellt vor der Veröffentlichung sowie während des Veröffentlichungs-, Zustellungs- oder Verbreitungszeitraums alle Informationen bereit, die die oeding magazin GmbH zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den Artikeln 9 bis 13, 15 und, soweit einschlägig, 18 und 19 der Verordnung (EU) 2024/900 benötigt. Er gewährleistet die Richtigkeit der von ihm oder vom Sponsor stammenden Angaben.
33.2 Bereitzustellen sind insbesondere: die Identität und Kontaktdaten des Sponsors sowie gegebenenfalls der Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert; bei juristischen Personen der Ort der Niederlassung; die Identität und Kontaktdaten eines abweichenden Zahlers; die betroffene politische Anzeige oder Werbekampagne; der vorgesehene Zeitraum; und gegebenenfalls die Wahl, das Referendum oder der Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess, mit dem die Anzeige in Zusammenhang steht.
33.3 Ferner sind, soweit sie in der Sphäre des Auftraggebers oder Sponsors liegen, die für die Transparenzbekanntmachung erforderlichen Angaben zu den Beträgen und zum Wert sonstiger Leistungen, zur öffentlichen oder privaten Herkunft dieser Mittel und zu ihrem Ursprung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union, zur Berechnungsmethode, zu Links auf amtliche Informationen über die Teilnahme an einer betroffenen Wahl oder einem Referendum sowie zu einer früheren Aussetzung oder Einstellung der Anzeige oder einer früheren Fassung wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung zu übermitteln.
33.4 Sollen Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren eingesetzt werden, übermittelt der Auftraggeber vorab alle hierfür erforderlichen Angaben, insbesondere zu dem beabsichtigten Verfahren, den verwendeten personenbezogenen Daten, den Auswahlparametern, den Zielgruppen und der Herkunft der Daten, soweit diese Angaben bei ihm oder dem Sponsor liegen. Die Pflichten des jeweils datenschutzrechtlich Verantwortlichen bleiben unberührt.
33.5 Der Auftraggeber aktualisiert die Angaben unverzüglich, sobald sie sich ändern oder er eine Unrichtigkeit erkennt. Von der oeding magazin GmbH gesetzte, zur Einhaltung gesetzlicher Fristen erforderliche Rückmeldefristen sind einzuhalten.
34 Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung
34.1 Jede politische Anzeige wird in klarer, hervorgehobener und eindeutiger Weise mit den nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900 erforderlichen Informationen versehen. Dazu gehören die Erklärung, dass es sich um eine politische Anzeige handelt, die Identität des Sponsors und gegebenenfalls der ihn letztlich kontrollierenden Einrichtung, gegebenenfalls der Bezug zu einer Wahl, einem Referendum oder einem Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess, gegebenenfalls der Hinweis auf Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren sowie die Transparenzbekanntmachung oder ein klarer Hinweis darauf, wo sie leicht und unmittelbar abgerufen werden kann.
34.2 Die Transparenzbekanntmachung enthält die nach Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900 im Einzelfall erforderlichen Angaben. Sie wird während des gesamten Veröffentlichungszeitraums auf dem neuesten Stand gehalten und in der Sprache der politischen Anzeige sowie in einem leicht zugänglichen Format bereitgestellt; bei elektronischer Bereitstellung erfolgt dies zusätzlich maschinenlesbar. Bei Printwerbung kann der unmittelbare Zugang insbesondere über einen deutlich erkennbaren Link oder QR-Code hergestellt werden, soweit die gesetzlichen Formatvorgaben eingehalten sind.
34.3 Format, Muster und technische Ausgestaltung der Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung richten sich nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410. Die oeding magazin GmbH bestimmt die mediengerechte Umsetzung. Der Auftraggeber darf Kennzeichnungen, Verweise oder die Transparenzbekanntmachung nicht entfernen, verdecken oder in ihrer Wahrnehmbarkeit beeinträchtigen.
35 Angaben- und Transparenzprozess
35.1 Vor Annahme eines möglicherweise politischen Werbeauftrags fordert die oeding magazin GmbH die Erklärung nach Ziffer 32 und die Pflichtangaben nach Ziffer 33 über ein dafür vorgesehenes Formular oder in Textform an. Eine Veröffentlichung erfolgt erst, wenn die für die konkrete Anzeige erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.
35.2 Die Einordnung erfolgt anhand der gesetzlichen Begriffsbestimmungen und der in Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/900 genannten Merkmale. Die oeding magazin GmbH darf bei Zweifeln ergänzende Angaben oder Nachweise anfordern. Eine Prüfung oder Veröffentlichung durch die oeding magazin GmbH ersetzt keine eigene rechtliche Prüfung des Auftraggebers oder Sponsors.
35.3 Auf Grundlage der vorliegenden Angaben erstellt oder ergänzt die oeding magazin GmbH die Kennzeichnung und Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber erhält die ihn betreffenden tatsächlichen Angaben zur Prüfung und gibt sie innerhalb der gesetzten Frist frei oder korrigiert sie. Eine Freigabe verlagert die gesetzlichen Pflichten der oeding magazin GmbH als Herausgeberin politischer Werbung nicht auf den Auftraggeber.
35.4 Werden Angaben während der Laufzeit geändert, ergänzt oder berichtigt, aktualisiert die oeding magazin GmbH die Kennzeichnung oder Transparenzbekanntmachung, soweit erforderlich und technisch möglich, unverzüglich. Der Auftraggeber unterstützt die Bearbeitung von Meldungen über möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen und liefert angeforderte Informationen innerhalb der mitgeteilten Frist.
35.5 Können unvollständige oder unrichtige Pflichtangaben nicht unverzüglich vervollständigt oder berichtigt werden, veröffentlicht die oeding magazin GmbH die politische Anzeige nicht oder setzt ihre Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung aus beziehungsweise beendet sie. Gleiches gilt bei einem Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Vorgaben. Weitergehende Ablehnungsrechte aus sachlichem Grund bleiben unberührt; eine allein auf Wohnsitz oder Niederlassung des Sponsors gestützte diskriminierende Beschränkung erfolgt nicht.
36 Aufzeichnungen Archiv und gesetzliche Weitergabe
36.1 Die oeding magazin GmbH führt die nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/900 erforderlichen Aufzeichnungen in maschinenlesbarem Format und bewahrt sie sieben Jahre ab dem Tag der letzten Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung auf. Transparenzbekanntmachungen und ihre Änderungen werden sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung der betreffenden politischen Anzeige aufbewahrt.
36.2 Bei politischer Online-Werbung stellt die oeding magazin GmbH die Anzeige und die gesetzlich erforderlichen Informationen nach Maßgabe von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/900 im europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen bereit. Gesetzliche Melde-, Auskunfts- und Übermittlungspflichten gegenüber Behörden, dem europäischen Archiv oder sonstigen berechtigten Stellen bleiben unberührt.
36.3 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben veröffentlicht, archiviert und an die gesetzlich vorgesehenen Empfänger übermittelt werden. Gesetzlich veröffentlichungs- oder übermittlungspflichtige Angaben können nicht als vertraulich behandelt werden.
37 Targeting und Anzeigenschaltung
37.1 Personenbezogenes Targeting oder personenbezogene Anzeigenschaltung für politische Online-Werbung wird nur durchgeführt, wenn dies ausdrücklich vereinbart, technisch vorgesehen und nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2024/900 zulässig ist. Erforderlich ist insbesondere, dass der Verantwortliche die personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhoben hat und deren ausdrückliche Einwilligung in die gesonderte Verarbeitung für Zwecke politischer Werbung vorliegt; Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist ausgeschlossen.
37.2 Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren unter Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen, bei denen der Verantwortliche mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen kann, dass sie das nach nationalem Recht festgelegte Wahlalter frühestens in einem Jahr erreichen, werden nicht eingesetzt. Eine Pflicht zur Erhebung zusätzlicher Altersdaten wird hierdurch nicht begründet.
37.3 Der Auftraggeber weist auf Verlangen nach, dass die für ein von ihm oder dem Sponsor vorgegebenes Verfahren erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne ausreichenden Nachweis darf die oeding magazin GmbH das Verfahren ablehnen oder auf eine rechtlich zulässige, insbesondere kontextbezogene Ausspielung beschränken.