Für private Feiern gilt nach wie vor das vorerst bis zu 10. Januar gültige Ansammlungsverbot: In Innenbereichen bleibt es bei maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Besteht ein Haushalt aus mehr als fünf Personen, ist das natürlich erlaubt. Auch gilt, dass nahe Angehörige an der Feier teilnehmen dürfen, selbst wenn damit die erlaubt Zahl von zwei Haushalten überschritten wird. Kinder bis 14 Jahre werden zudem nicht mit eingerechnet. Nicht überschritten werden darf jedoch die Zahl von maximal fünf Personen. Vor der Tür sind es maximal fünf Personen, auch aus mehreren Haushalten, erlaubt.
Also passt euch auf, bleibt gesund und vermeidet hohe Bußgelder. Nächstes Jahr können wir sicher wieder ganz normal feiern und ungezwungen fröhlich sein.
Wir wünschen euch schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Text Benyamin Bahri
Foto pixabay
28. Dezember 2020